BAG passt Richtlinien zum Mindestabstand bei Veranstaltungen an

Das BAG passt die Richtlinien für Veranstaltungen an. Neben dem Mindestabstand sollen auch andere Schutzmassnahmen anerkannt werden.

Die vorgeschriebenen Mindestabstände, die das Bundesamt für Gesundheit letzte Woche im Rahmen der Lockerungsmassnahmen kommunizierte, sorgten für Unmut – beispielsweise in der Clubszene. Nun hat das BAG die Richtlinen noch einmal angepasst, wie ein Dokument, das Telebasel vorliegt, und demnächst auf der BAG-Seite publiziert wird, zeigt. Das könnte zumindest teilweise für Entspannung sorgen.