Archivbild: Kenneth Nars

Basler Veranstaltende könnten bald eine wichtige Einnahmequelle verlieren

Kopfstand für Kulturveranstalter: Geht es nach der Regierung, sollen Veranstalter auf Allmend nicht mehr mit externen Standbetreibern zusätzlich Geld verdienen können.

Noch läuft die Vernehmlassung zur neuen Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes. Es ist eigentlich eine Formsache, wäre da nicht Paragraf 6 und bei diesem vor allem Absatz 2. Darin heisst es: «Die Summe der ­Nutzungsgebühren, die eine Veranstalterin oder ein Veranstalter von Dritten erhebt, darf die in der Veranstalterbewilligung festgesetzte Nutzungsgebühr nicht übersteigen.»

zum Artikel auf bzbasel.ch