© Donato Caspari/Summerdays Arbon

Bleiben zwei Meter die Norm? Oder genügen Besucherlisten? Wie Konzerte wieder durchgeführt werden können

So können Konzerte durchgeführt werden: Das Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen des Bundes schafft die nötige Klarheit.

Die bundesrätliche Botschaft zur Lockerung der öffentlichen Veranstaltungen hat letzte Woche in der Branche für reichlich Verwirrung gesorgt. Trotz der positiven Botschaft und der Hoffnung auf eine Normalisierung im Konzertwesen blieben viele Fragen offen: Sind die berüchtigten zwei Meter nach wie vor die Norm? Oder genügen jetzt einfach Besucherlisten? Gibt es Abweichungen von der Abstandsregeln bei Konzerten im Freien? Gilt bei Pop- und Rock-Konzerten die vier Quadratmeter-Regel wie in Tanzclubs? Oder sind nummerierte Sitzplätze Pflicht? Und und und! Die Verwirrung war so gross, dass viele Veranstalter auf eine kurzfristige Öffnung per 6. Juni verzichteten.

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