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«Das Ganze hinterlässt ein Gschmäckli»

Basel-Stadt stellt die Vergabe von Fördergeldern durch externe Kulturorganisationen auf eine neue gesetzliche Grundlage. Im Grossen Rat war die Vorlage weitgehend unbestritten. Zur Sprache kam dennoch die Vergabepraxis des Musikbüros, die zuletzt wegen möglicher Interessenkonflikte in der Kritik stand.

Mit 92 Ja- gegen eine Nein-Stimme bei zwei Enthaltungen hat der Grosse Rat am Mittwoch die Teilrevision des Kulturfördergesetzes angenommen. Damit erhält eine bereits gängige Praxis eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage: Der Kanton überträgt gewisse Aufgaben der Kulturförderung an externe Organisationen.

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