Konzertbesucher bleiben auf Karten sitzen: Der Kunde hat bei Ticketcorner kein Anrecht auf Rückerstattungen

Gekauft ist gekauft. Auch wenn Konzerte auf unbestimmt verschoben sind, gewährt der Tickethändler keine Rückerstattung. Das widerspricht der geltenden Rechtslage.

Der Frust war gross, als der Bundesrat verkündete, dass mindestens bis Ende August alle Grossveranstaltungen mit über 1000 Zuschauern abgesagt sind. Schliesslich hatte man sich die Tickets Monate im Voraus gekauft – etwa für Guns'N’Roses im Juni in Bern, für Faith No More im Juli in Zürich-Oerlikon oder für Helge Schneider Ende Mai in Basel. Seither haben sich einige Leser bei dieser Zeitung gemeldet, weil auf den entsprechenden Portalen noch immer Tickets für die abgesagten Events angepriesen wurden. Mit einer gewissen Verzögerung haben die Tickethändler nun aber ihre Websites auf den aktuellen Stand gebracht und die gecancelten oder verschobenen Daten weitestgehend in ihre Agenden übernommen.

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