Kulturgelder auch für Freischaffende

"Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen."

An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat der Bundesrat die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Neu sollen Kulturschaffende nun rückwirkend ab dem 1. November Ausfallentschädigungen enthalten, und auch Freischaffende im Kulturbereich sollen etwas von diesem Kuchen haben.

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