Viele Kulturveranstalter könnten Pleite gehen

Die meisten Clubbesitzer und Kulturveranstalter arbeiten im eigenen Betrieb mit und lassen sich einen Lohn auszahlen. Man spricht in diesem Fall von arbeitgeberähnlichen Angestellten. Just für sie hat der Bundesrat per 8. Juni aber die Kurzarbeitsentschädigung ausgesetzt.

Alexander Bücheli von der Schweizer Bar- und Clubkommission spricht von einer Ohrfeige für die gesamte Veranstaltungsbranche. Denn 92 Prozent der Unternehmen in diesem Bereich seien davon betroffen, also tausende von Arbeitsplätzen in der Schweiz. «Da bricht das letzte Stück Sicherheit ab. Das heisst, diese Leute können sich eigentlich nur noch an Sozialamt wenden.»

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